Der Buß- und Bettag ist ein beweglicher und evangelischer Feiertag und wird am 11.Tag vor dem ersten Advent begangen. Durch den 11tägigen Abstand fällt er in jedem Jahr auf einen Mittwoch. Ab dem Jahr 1995 wurde der Buß- und Bettag als Feiertag in Deutschland abgeschafft, einzig Einwohner Sachsens dürfen sich über diesen freien Tag freuen. Dafür müssen sie jedoch einen erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung bezahlen, der die Kosten eines Arbeitstages übersteigt. Daher ist der Buß- und Bettag ein teuer erkaufter Feiertag.
In Bayern dürfen sich die Schüler über einen schulfreien Tag freuen und auch viele Kindergärten öffnen an diesem Tag nicht ihre Tore, wodurch viele Eltern einen Urlaubstag nehmen müssen. In anderen Bundesländern ist es während des Buß- und Bettages christlichen Arbeitnehmern möglich ohne einen Urlaubstag von der Arbeit fernzubleiben, um religiösen Pflichten nachzugehen. Dabei müssen diese jedoch auf den Lohn dieses Tages verzichten.
Der Buß- und Bettag dient nicht, wie der Name vermuten lässt, einer Buße für bereits begangene Sünden und Vergehen, sondern soll Gelegenheit für eine erneuerte Hinkehr zu Gott und Religion hin geben. Damit ist der Buß- und Bettag einer kollektiven Besinnung gewidmet, die Gott gnädig stimmen soll. Gottesdienste werden an diesem Tag vornehmlich abends abgehalten.
Jahr | Datum |
---|---|
2011 | 16.11.2011 |
2012 | 21.11.2012 |
2013 | 20.11.2013 |
2014 | 19.11.2014 |
2015 | 18.11.2015 |
2016 | 16.11.2016 |
2017 | 22.11.2017 |
2018 | 21.11.2018 |
2019 | 20.11.2019 |
2020 | 18.11.2020 |